Der Einkommensbonus wird unter bestimmten Voraussetzungen für selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt.
Voraussetzungen für den Einkommensbonus:
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Selbstnutzung: Der Bonus ist für Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmt, die ihre Wohneinheit selbst nutzen.
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Einkommensgrenze: Das Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 40.000 Euro betragen. Für die Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens sind die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Personen der Jahre 2022 und 2023 erforderlich. Es wird das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt.
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Antragstellung: Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit in einer WEG bzw. in einem Mehrfamilienhaus können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen. Für die Antragstellung wird die Zuschussreferenznummer und die BzA-ID von der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrags benötigt. Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag gestellt werden.
Nachweise:
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Einkommensteuerbescheide: Zur Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Personen der Jahre 2022 und 2023.
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Rentenbezugsmitteilung: Wenn keine Einkommensteuererklärung vorliegt, kann die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente eingereicht werden. Zusätzlich ist eine Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten erforderlich.
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Selbsterklärung: Eine Selbsterklärung ist abzugeben, dass neben dem Einkommen aus den genannten Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren.
Wichtige Hinweise:
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Auszahlung: Nachdem die Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft wurden, wird der Zuschuss auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.
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Begrenzte Gültigkeit: Die Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens ist unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ der Zusage zu finden.
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Kombination mit anderen Boni: In Kombination mit dem Basisantrag kann maximal ein Fördersatz von 70 % gefördert werden. Der Fördersatz für den Zusatzantrag beträgt somit maximal 35 %.
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Haushaltsjahreseinkommen: Bei der Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens werden die Gesamtbruttorenten des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung berücksichtigt.
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Das zu versteuernde Einkommen kann direkt aus dem Einkommensteuerbescheid abgelesen werden.